Volleinspeisung ab 2027: Was ändert sich für PV-Überschuss-Nutzer?
Der EEG-2027-Entwurf schafft die feste Einspeisevergütung und den Volleinspeise-Bonus ab und kappt die Einspeiseleistung auf 50 %. Was das für den Vergleich Einspeisen vs. Mining bedeutet — mit aktuellen Zahlen.
Wer eine PV-Anlage betreibt oder plant, entscheidet über den Überschussstrom neu, wenn das EEG 2027 in Kraft tritt. Der Regierungsentwurf, den das Bundeskabinett am 29. Juli 2026 beschlossen hat, schafft die feste Einspeisevergütung für Neuanlagen ab, streicht den Volleinspeise-Bonus und ersetzt die bekannte 60-Prozent-Deckelung durch eine dauerhafte Kappung auf 50 Prozent der installierten Leistung. Für Betreiber, die ihren Solarüberschuss bisher einspeisen — oder über Alternativen wie Mining nachdenken — verschieben sich damit die Vergleichszahlen deutlich.
Wichtig vorab: Das EEG 2027 ist Stand Oktober 2026 noch nicht beschlossen. Der Bundestag hat den Entwurf am 24. September 2026 erstmals beraten, die Anhörung im Wirtschaftsausschuss fand am 5. Oktober 2026 statt. Der Bundesrat hat unter anderem angeregt, die 50-Prozent-Kappung zu streichen. Alle Angaben unten beziehen sich auf den aktuellen Gesetzentwurf und können sich noch ändern. Bestehende Anlagen genießen Bestandsschutz.
Was der EEG-2027-Entwurf konkret vorsieht
Kern der Novelle ist das Ende der garantierten Einspeisevergütung über 20 Jahre für Neuanlagen ab dem 1. Januar 2027. An ihre Stelle tritt ein gestuftes System:
- Übergangszahlung: Anlagen, die 2027 in Betrieb gehen und weniger als 50 kW installierte Leistung haben, erhalten für maximal 36 Monate eine Zahlung von rechnerisch 5,2 ct/kWh (vom einheitlichen anzulegenden Wert von 6,2 ct/kWh wird 1 ct/kWh abgezogen). Der Zugang wird danach schrittweise verengt: 2028 nur noch für Anlagen unter 25 kW, ab 2029 nur noch für Anlagen unter 7 kW.
- Direktvermarktung als Standard: Nach der Übergangsphase soll der Strom an der Börse vermarktet werden, mit einem zeitweise gestaffelten Direktvermarktungszuschlag.
- Wegfall des Volleinspeise-Bonus: Die bisherige Zusatzförderung für Anlagen, die vollständig einspeisen, entfällt. Es gilt ein einheitlicher, größenunabhängiger Satz.
Für die Praxis heißt das: Wer bis zum 31. Dezember 2026 anmeldet, sichert sich die bisherigen Sätze mit 20 Jahren Laufzeit — seit dem 1. August 2026 sind das 7,70 ct/kWh bei Teileinspeisung und 12,22 ct/kWh bei Volleinspeisung für Anlagen bis 10 kWp. Wer ab 2027 installiert, bekommt garantiert nur noch 5,2 ct/kWh für maximal drei Jahre, danach Börsenpreise.
Von 60 % auf 50 %: die neue Kappung der Einspeiseleistung
Seit dem Solarspitzengesetz (in Kraft seit 25. Februar 2025) dürfen PV-Anlagen zwischen 2 und 100 kWp ohne intelligentes Messsystem höchstens 60 Prozent ihrer installierten Leistung ins Netz einspeisen. Mit Smart Meter und Steuerbox entfällt diese Grenze — die Einspeisung ist dann vollständig möglich, wird aber in Stunden mit negativen Börsenpreisen nicht vergütet.
Der EEG-2027-Entwurf dreht die Logik um: Neue Anlagen des zweiten Segments unter 100 kW sollen ihre Wirkleistungseinspeisung am Netzverknüpfungspunkt dauerhaft auf 50 Prozent der installierten Leistung begrenzen — unabhängig vom Smart-Meter-Status. Eine Volleinspeisung im heutigen Sinne wäre damit faktisch nicht mehr möglich; der nicht einspeisbare Rest muss selbst verbraucht, gespeichert oder die Anlage abgeregelt werden. Der Entwurf baut zugleich Hürden für sogenannte Nulleinspeiseanlagen ab, die ihren Überschuss gar nicht ins Netz geben, sondern speichern oder abregeln.
Für den Überschuss-Vergleich ist das der entscheidende Punkt: Die Kappung gilt für die Einspeisung ins Netz. Sie gilt nicht für Eigenverbrauch. Jeder Miner, der im Haus läuft, ist rechtlich Eigenverbrauch — die 50-Prozent-Grenze betrifft ihn nicht direkt, wohl aber die Alternative „Einspeisen“, gegen die er antritt.
Negative Strompreise: warum die Einspeise-Erlöse unter Druck stehen
Unabhängig von der Kappung erodiert der Wert des eingespeisten Stroms zur Mittagszeit. Die Zahl der Stunden mit negativen Day-Ahead-Preisen in Deutschland steigt seit Jahren: 301 Stunden (2023), 457 (2024), 573 (2025) — rund 6,5 Prozent aller Jahresstunden. Im ersten Halbjahr 2026 wurden bereits 299 Stunden gezählt; Prognosen für das Gesamtjahr liegen bei 700 bis 900 Stunden. Am 1. Mai 2026 fiel der Day-Ahead-Preis auf −499,99 €/MWh, woraufhin EPEX Spot die Preisuntergrenze auf −600 €/MWh absenkte. Im Schnitt lagen die Negativpreise 2026 bei rund −28,65 €/MWh.
Für Neuanlagen seit dem 25. Februar 2025 gilt: Fällt der Spotmarktpreis in einer Viertelstunde unter null, entfällt die Vergütung ab der ersten Viertelstunde vollständig (§ 51 EEG). Die ausgefallenen Zeiten werden zwar nach § 51a EEG an den Förderzeitraum angehängt — bei Solaranlagen aber nur zur Hälfte, und mit bis zu 20 Jahren Verzögerung. Gutachten zur EEG-Novelle gehen davon aus, dass in den kommenden fünf Jahren 15 bis 20 Prozent der Jahresstunden, teils bis zu 30 Prozent, negative Börsenpreise aufweisen werden.
Rechnet man das auf eine Volleinspeise-Anlage: Treten 600 Stunden mit negativen Preisen im Jahr auf, gehen je nach Modell rund 9 Prozent der jährlichen Einspeiseerträge zunächst verloren. Genau diese Lücke frisst einen Teil des scheinbar sicheren Einspeise-Geschäfts auf — und sie trifft Volleinspeiser überproportional, weil deren gesamter Ertrag von der Vergütung abhängt.
Was das für den Vergleich Einspeisen vs. Mining bedeutet
Die Verschiebung lässt sich an den Zahlen festmachen:
- Bisher (Anmeldung bis 31.12.2026): 12,22 ct/kWh Volleinspeisung bzw. 7,70 ct/kWh Teileinspeisung, 20 Jahre garantiert — ein planbarer Vergleichswert, gegen den jede Alternative antreten muss.
- Ab 2027 (Entwurf): 5,2 ct/kWh für maximal 36 Monate, danach Direktvermarktung zum Börsenpreis — mit dem Risiko negativer Stunden, in denen der Erlös null ist. Der Marktwert von Solarstrom zur Mittagszeit liegt in vielen Stunden nahe null.
Auf der Mining-Seite zeigen die Live-Daten von SolarMiner (abgerufen am 8. Oktober 2026): Bitcoin-Preis 73.675 €, Netzwerk-Schwierigkeit 1,327 × 10¹⁴, aktuelle Blockbelohnung 3,14 BTC. Ein Antminer S19k Pro arbeitet mit rund 23,9 J/TH. Daraus ergibt sich ein Mining-Ertrag je kWh, der direkt mit der jeweils gültigen Einspeisevergütung vergleichbar ist — im Ertragsrechner lässt sich das mit den eigenen Anlagenwerten durchrechnen. Der Grundsatz steht im ausführlichen Vergleich PV-Überschuss und Mining 2027.
Der strukturelle Unterschied: Einspeisen liefert einen garantierten oder börsenabhängigen Erlös pro kWh, kostet aber keine zusätzliche Hardware. Mining wandelt dieselbe kWh in einen Erlös, der von Bitcoin-Preis, Difficulty und Hardware-Effizienz abhängt — dafür ist der Miner rechtlich Eigenverbrauch und von der 50-Prozent-Kappung nicht betroffen. Wenn die Einspeisevergütung auf 5,2 ct/kWh fällt und in Negativpreisstunden auf null, sinkt die Latte, die Mining überspringen muss.
Wo Mining auch 2027 nicht die bessere Wahl ist
So ehrlich muss man die Rechnung führen:
- Wer noch 2026 anmeldet, hat einen starken Deal. 12,22 ct/kWh Volleinspeisung über 20 Jahre garantiert ist ein zinsähnlicher Ertrag ohne Hardware-Risiko, ohne Difficulty-Risiko und ohne Kursrisiko. Mining muss gegen diesen Wert antreten — und verliert ihn häufig, sobald Anschaffung, Wartung und Restwert eingerechnet werden.
- Bestandsanlagen bleiben unberührt. Wer heute vergütet einspeist, für den ändert sich nichts. Der Vergleich „Einspeisen vs. Mining“ stellt sich für ihn nur für zusätzlichen Überschuss.
- Ohren- und Nachbarschutz kostet. Ein ASIC mit rund 3 kW Dauerleistung ist ohne aufwendige Entkopplung in Wohnräumen nicht tragbar. Leise Unterbringung frisst Budget und Platz.
- Batteriespeicher sind oft die robustere Antwort. Wenn das Ziel Notstrom, Eigenverbrauchssteigerung oder der Schutz vor Negativpreisstunden ist, erfüllt ein Speicher diese Zwecke direkt — Mining erzeugt diese Optionen nicht.
- Mining ist ein Marktrisiko. Der Bitcoin-Preis kann fallen, die Difficulty steigt strukturell. Wer eine 20-Jahres-Vergütung mit einem ertragsvariablen Geschäft vergleicht, vergleicht unterschiedliche Risikoklassen.
Kurz: Das EEG 2027 macht das Einspeisen für Neuanlagen unattraktiver und verbessert die relativen Chancen von Überschuss-Mining — eine Garantie ist Mining deshalb nicht, und für Anlagen mit Altvergütung bleibt Einspeisen meist die solidere Basis.
Quellen
- DGRV: Neuregelungen im Regierungsentwurf des EEG 2027
- BMWK: Regierungsentwurf EEG 2027 (PDF, 25.08.2026)
- Reduco: Einspeisevergütung 2026/2027 — Stand 5. Oktober 2026
- Coneva: § 51 EEG und negative Strompreise (SMARD-Daten, Stand 2026)
- IndustR/SMARD-Auswertung: Negative Strompreise 2026
- SFV: Negative Strompreise und EEG 2027 — Folgen für PV-Anlagen
- Lobbyregister-Stellungnahme/Gutachten zur EEG-Novelle (PDF)
- Live-Daten: api.solarminer.app/api/mining-data?currency=EUR (abgerufen 08.10.2026)
Keine Anlage- oder Steuerberatung. Rechtsstand: 8. Oktober 2026; das EEG 2027 befindet sich im Gesetzgebungsverfahren.